|
Hermann und Karla Hinrichs - Stiftung Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Neumünster
Die Stiftung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Finanzielle Zuwendungen zur Unterstützung dieser Stiftung werden erbeten auf das Konto: „Hermann und Karla Hinrichs Stiftung", Sparkasse Südholstein, Kto.-Nr.: 124257, BLZ: 230 510 30
Um uns eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen, laden Sie sich bitte nachstehendes Formular im pdf-Format herunter und senden Sie es ausgefüllt entweder per Post oder per Fax an uns.
Abbuchungsermächtigung
weiter ...
|